Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eigentlich bevorzugen wir das Gespräch von Mensch zu Mensch. Die stete Beschleunigung im Geschäftsleben veranlasst uns, die Spielregeln unserer Gast-/Gastgeberbeziehung auch in schriftlicher Form festzuhalten.

Vertragsgegenstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und dem Hotel Schweizerhof. Als Grundlage dient die Reservations-/Auftragsbestätigung bzw. die von Ihnen zur Bestätigung unterzeichnete Offerte.

Optionsdaten

Optionsdaten (Offerten, Auftragsbestätigungen usw.) sind für beide Parteien verbindlich. Das Hotel Schweizerhof kann nach Ablauf der Optionsfrist automatisch über die reservierten Räumlichkeiten/Zimmer verfügen.

Annullierung

Annullierung von Anlässen

Wir bitten Sie, uns wesentliche Änderungen Ihrer Reservation möglichst frühzeitig und schriftlich mitzuteilen. Wird die Reservation vollumfänglich abgesagt, ohne dass wir dies zu vertreten haben, ist grundsätzlich folgende Annullierungspauschale geschuldet:

  • Absage 0 – 2 Tage vor dem Anlass:  100 %
  • Absage 3 – 14 Tage vor dem Anlass:  75 %
  • Absage 15 – 30 Tage vor dem Anlass:  50 %

Falls Sie einen Anlass annullieren, bemühen wir uns, diesen anderweitig zu vergeben. Im Falle einer Durchführung einer gleichwertigen Veranstaltung durch Dritte entsteht Ihnen lediglich eine Umtriebsentschädigung (Menukosten) von 10 – 20 % (je nach Fristigkeit der Annullierung). Führen Sie eine Veranstaltung im ursprünglich vereinbarten Umfang innert eines Jahres bei uns durch, werden Ihnen 80 % der Annullierungskosten wieder gutgeschrieben.

Teil-Annullierung von Anlässen

Bei Teilannullierungen deren Wert das bestätigte Leistungsvolumen von CHF 1'000 (Annullationskostenbefreiter Betrag) übersteigt gelten dieselben Annullierungsbedingungen wie unter 3.1. beschrieben.

Bsp:    
Annullierter Wert CHF 200 => es werden keine Annullationskosten fällig
Annullierter Wert CHF 2'000 => Teilannullation 10 Tage vor Anlass

Berechnung:  CHF 2'000 ./. CHF 1'000 = 1'000, davon 75 % = CHF 750

Annullierung von Hotelreservationen

Annullierungen bis 14 Tage vor Anreise sind kostenfrei. Bei einer kurzfristigeren Absage, verspäteten Anreise oder vorzeitigen Abreise wird die Übernachtung für die vereinbarte Dauer in Rechnung gestellt. Auch hier gilt: Wenn wir die Zimmer anderweitig vergeben können, sehen wir selbstverständlich von einer Rechnungsstellung ab.

Für Gruppen ab 10 Personen gilt:

  • 0 – 7 Tage vorher:   100 % des entgangenen Zimmerumsatzes
  • 8 – 14 Tage vorher:   75 % des entgangenen Zimmerumsatzes
  • 15 – 30 Tage vorher:   30 % des entgangenen Zimmerumsatzes (wird 30 Tage vor Anreise als Vorauszahlung fällig)

Teilnehmerzahl bei Anlässen und Seminarpauschalen

Bitte teilen Sie uns die verbindliche Personenzahl so früh wie möglich mit, spätestens aber zwei Tage vor der Veranstaltung (für Anlässe ohne Hotelzimmer) beziehungsweise 5 Tage vor Anreise bei Zimmerbuchung. Kurzfristige Abweichungen können Kosten zur Folge haben. Bei Abweichungen gilt eine Berechnungstoleranz von 5 % als Verrechnungsbasis.

Bsp.
gemeldete Personen:   40
anwesende Personen:   37
Berechnungstoleranz:   40 – 5 % (2 Personen) = 38 Personen

Zahlungsmodalitäten

Wir behalten uns vor, für die Reservation ganz oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen. Für Anlässe mit einer ausländischen Rechnungsadresse bitten wir Sie um Ihre Kreditkartennummer mit Verfalldatum als Garantie oder 100 % Vorauszahlung. Dies gilt auch für Anlässe, welche aus dem Ausland gebucht werden.

Ohne andere Vereinbarung stellen wir die entstandenen Aufwendungen im Anschluss an die Veranstaltung bzw. an das Arrangement in Rechnung. Die Rechnung können Sie vor Ort oder innert 30 Tage ab Rechnungsdatum (ohne Abzug) begleichen. Rechnungen für Anlässe mit weniger als CHF 300 Umsatz sind vom Veranstalter direkt vor Ort zu begleichen, andernfalls wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20 in Rechnung gestellt.

Weitere Bestimmungen

Schäden

Der Kunde haftet gegenüber dem Hotel Schweizerhof für Beschädigungen und Verluste, die durch ihn bzw. seine Hilfspersonen oder Teilnehmer verursacht werden, ohne dass das Hotel Schweizerhof ein Verschulden nachweisen muss. Das Hotel Schweizerhof lehnt jede Haftung ab für Diebstahl und Beschädigung an durch Veranstalter, Teilnehmer, Referenten oder Dritten eingebrachten Materialien.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Auf das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und dem Hotel Schweizerhof ist schweizerisches Recht anwendbar. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertragsverhältnisses führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrags. Als Gerichtsstand wird Pontresina vereinbart, wobei dem Hotel Schweizerhof freigestellt bleibt, am Wohnsitz des Beklagten zu klagen.